Emissionsgrenzwerte

Emissionsgrenzwerte

Information über die Emissionsgrenzwerte
 beim Rösten von Rohkaffee

Was man bei Inbetriebnahme einer Kaffeerösterei zu berücksichtigen hat!

Emissionsgrenzwerte beim Rösten von Rohkaffee

Emissionsgrenzwerte beim Rösten von Rohkaffee

Während eines Kaffeeröstvorgangs werden u. a. organische Zersetzungsprodukte wie Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffen (organische C), Wasserdampf, Kaffeehäutschen sowie daraus resultieren gasförmige luftunreinigende Emissionen bis zu 10g/m3 Abgas abgegeben.

Beim Rösten werden pro Kilogramm Rohkaffee zwischen 45 und 73 g Wasser, 50 bis 110 g organische Verbindungen (Cgesamt) und 15 bis 35 g sonstige Stoffe (anorganische Gase, organische Stäube insb. Kaffeehäutchen) freigesetzt [1].

Einsatz eines Abgasreinigungssystems

Zur Minderung und Reinigung der gasförmigen Emissionen sowie für die Einhaltung von Emissionsgrenzwerte
 beim Rösten von Rohkaffee können Abgasreinigungssysteme wie Nachbrenner in Kaffee-, Kakao- und Nuss Verarbeitende Industrie und ähnliche Industriezweigen eingesetzt werden. In der Praxis unterscheidet man zwischen Thermische Abgasreinigung und Katalytische Nachverbrennung.

Der Nachbrenner verbrennt die gasförmige Emissionen durch Erhitzung zwischen 650-680° C, bevor die Emissionen nach Außen freigesetzt werden. Der Nachbrenner können z.B. in Kaffee-, Kakao- und Nuss Verarbeitende Industrie, Mälzereien und ähnliche Industriezweigen sehr effektiv zur Einhaltung von Emissionsgrenzwerten eingesetzt werden.

Bei der Anwendung eines Abgasreinigungssystems soll es nachgewiesen werden, dass die Grenzwerte für C gesamt (organische Stoffe) und CO eingehalten sind. Ferner soll gleichzeitig das NOx- Niveau deutlich (bis an den Zielwert) gesunken werden können.

Die zu einhaltende Emissionsgrenzwerte (bezogen auf Rösten von 250kg/Std.) sind [2]:

  • C gesamt (Organische Substanzen) =< 50 [mg/mN3]
  • CO =< 0,10 [g/mN3]
  • NOx(2) =< 0,35 [g/mN3]
  • SOx =< 0,35 [g/mN3]
  • Staub (Gesamtstaub) =< 20 [mg/mN3]

[1] VDI 3892: Emissionsminderung Kaffeeverarbeitende und –bearbeitende Industrie.
[2] Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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